In der letzten Zeit geht es durch das WWW, doch noch nicht alle haben davon mitbekommen und ich möchte auch nicht allen Neuen es aufs neue Erklären müssen.
April 2009 wurde der Gesetzesentwurf zur DNS-Sperrung von Kinderpornografieseiten im Bundeskabinett beschlossen. Auch wenn der Entwurf erst noch abgestimmt werden muss, sind sehr kritische Stimmen gegen ihn erhoben worden – wie sieht es mit DIR aus?
Worauf ich eigentlich mit diesem Beitrag aufmerksam machen wollte ist die ePetition im Bundestag. Da innerhalb der ersten drei Wochen seit der Einreichung über 50 000 Benutzer unterschrieben haben, muss sich der Bundestag in einer “öffentlichen Sitzung” mit der Petition auseinandersetzen.
Die “Kurzfassung” des Artikels findest du hier, wobei das wirklich eine kurze Kurfassung ist.
Falsch gedeutete Statistik – Grund der Panikmache?
p>Anhand der Informationen im c’t beruft sich Frau von der Leyen auf den massiven Anstieg (über 111% von 2006 auf 2007) der Kinderpornografie in der letzten Zeit, was die plötzliche Handlungsnotwendigkeit rechtfertigt.Leider basieren diese Informationen auf der falschen Auswertung einer Statistik (rechts). Zwar ist die Anzahl der gemeldeten Fälle (somit die Anzahl der Verdächtigten) gestiegen, nicht jedoch die Zahl der Verurteilungen (somit die der wirklichen Verbrechen). Im Gegenteil wurden die meisten gemeldeten Anklagen wieder zurückgezogen.
Technischer Hintergrund
Wer sich fragt, wie die Sperre funktionieren sollte – es ist eigentlich einfach. Die Internetprovider (wie Telekom oder Arcor) werden dazu gezwungen werden, eine willkürlich vom Bundeskriminalamt (BKA) bestimmte Liste von Seiten in ihrem DNS Server (Ein DNS Server rechnet einfach erklärt den Domainnamen wie “www.asmodiel.de” in die zugehörige IP des Servers – in dem Fall “62.146.147.30” um und leitet den Browser da hin) auf eine loggende Seite der BKA, welche vielleicht einigen durch das “STOPP” – Schild bekannt ist.
Problematisch in dem Moment ist aber die Sinnlosigkeit dieser Technik. Wer sich etwas besser mit Computern auskennt, dem fallen innerhalb von kürzester Zeit banale Möglichkeiten, diese Sperre zu umgehen und sich somit Zugriff auf die Verbotenen Inhalte zu verschaffen. (Proxys, /etc/hosts/, direkte Eingabe der IP etc.) Wie zum Beispiel die Benutzung eines ausländischen DNS funktioniert zeigt ein Video, welches gerademal 27 Sekunden lang ist. Die Kinderpornografie wird somit nicht verfolgt, sondern es wird statt das (als Metapher benutzte) Bild von der Wand zu hängen ein Laken vorgespannt. Den Kindern hilft es gar nichts, die Seiten existieren weiter und das Problem ist nichtmal im Ansatz gelöst. Was eher erreicht wird, ist eine Internetzensur. Klein angefangen, stört sie keinen.
Statistiken, Statistiken und wieder Statistiken
Ursula von der Leyen beruft sich neben der britischen Statistik, welche sie falsch gedeutet hat auch auf skandinavische Länder, welche eine DNS Sperre schon durchführen. Dort wird gesagt, dass 50.000 Klicks täglich “verhindert” werden. Dies sei jedoch kein statistisches Material, so Michael Rotert, der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft, da nicht klar sei, welcher Art diese Klicks sind. Die meisten würden wahrscheinlich (auch hier liegt keine Statistik zugrunde) von den vielen Suchmaschinen stammen.
Zitiert nach c’t: Fakt ist: Es gibt keine belastbaren Zahlen zur Erfolgsquote aus den skandinavischen Ländern. Ausgerechnet der Chef der Polizeiermittlungsgruppe gegen Kinderpornografie und Kindesmisshandlung in Stockholm, Björn Sellström, fiel jüngst der Bundesregierung in den Rücken. Er äußerte massive Bedenken gegen die Wirksamkeit der dort installierten Webseiten-Sperren: “Unsere Sperrmaßnahmen tragen leider nicht dazu bei, die Produktion von Webpornografie zu vermindern”, erklärte er gegenüber dem Focus.
Verfassungswidrigkeit des Vorschlages
Da diese Liste aber Links zu Kinderpornografischen Seiten enthält, sollte diese geheim bleiben, sodass der Willkür freien Lauf gesetzt wird. Auch wenn die Polizei laut der Deutschen Gesetzgebung ohne richterlichen Beschluss agieren kann (auch wenn nur zur Bekämpfung zur direkten Gefahrenbedrohung), muss dies im Nachhinein bestätigt und überprüft werden. Das ist im Falle von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyens Vorschlag nicht vorgesehen und somit (in meinen Augen) verfassungswidrig.
Durch die Willkür der Wahl der Seiten in der Sperrliste wird meiner Meinung nach gegen Art. 19 GG verstoßen, welcher die freie Meinungsäußerung und den freien Informationsaustausch gewährt, was im Falle einer solchen Internetzensur nicht gegeben ist.
Ministerin von der Leyen hat auch nach diesem Vorwand von Justizministerin Brigitte Zypries die Provider dazu zwingen wollen, einen Vertrag mit der BKA zu unterzeichnen und hat sich sträubende Provider namentlich genannt und mit Sanktionen gedroht.
Sowohl Vertrag als auch Gesetzesentwurf sehen DNS Sperren vor. Also die schwächste der vorgeschlagenen Methoden (Zur Debatte würden noch IP Sperren stehen).
In letzter Zeit sind einige solcher Sperrlisten aufgetreten. Jedoch ergaben Analysen von Bürgerrechtlern, dass sehr viele dieser Seiten gar keine nach dem geltenden Recht als kinderpornografisch anzusehenden Inhalte aufwies.
Untersucht man, wo die gesperrten Seiten gehostet werden, ergibt sich ein erstaunliches Bild: Auf der finnischen Sperrliste etwa sind größtenteils in den USA gehostete Inhalte geführt, gefolgt von Australien, den Niederlanden und Deutschland. Von c’t befragte Ermittlungsbeamte betonten, dass gerade in diesen Ländern das Stilllegen von Kinderpornografie-Sites besonders schnell und einfach funktioniert. In den USA dauert es bei stichhaltigem Verdacht ein bis drei Tage, bis das Angebot vom Netz ist.
Vor diesem Hintergrund machte jüngst die Kinderschutzorganisation Carechild ein aufschlussreiches Experiment. Sie verwendete dazu 20 Adressen aus der im Netz aufgetauchten dänischen Sperrliste. [...] Carechild schrieb an die Abuse-Mail-Adressen der Hostingprovider und bat um Entfernung der Inhalte.
Das Ergebnis: [...] Innerhalb eines Tages waren 16 Adressen nicht mehr erreichbar [...].
Das ist doch erschreckend! Innerhalb eines Tages kann man 16 von 20 Adressen vom Internet nehmen. Und das mit einer einfachen Abusemail an den Betreiber? Und da muss man extra sinnfreie Sperrlisten für alle Bürger einführen? Um das zu vertuschen? Das ist doch Lachhaft!
Weiter fraglich ist auch die Rolle der BKA in dem ganzen. Leider fehlt ein entscheidender Punkt in dem von Frau von der Leyen angestrebten Vertrag, nämlich dass die Anklagen an eine Website zeitnah einem Richter zur Prüfung vorgelegt werden, der entscheidet, ob es bei der Sperrung bleibt oder ob sie aufgehoben wird. Außerdem ist das BKA nicht verpflichtet, im Nachhinein zu überprüfen, ob weiterhin ein Grund zur Sperre besteht.
Kinderpornos.info
Die Seite kinderpornos.info will ein Zeichen setzen, um die Benutzer jetzt schon aufmerksam zu machen, dass eine solche Internetsperre willkürlich ist.
Fazit
Ministerin von der Leyen scheint nicht dran zu glauben, mit diesem Gesetz die Kinderpornografie ordentlich zu bekämpfen. Die Aktion geht zu offensichtlich in eine falsche Richtung und dient nicht einmal als ein gesellschaftliches Signal. Das würde nämlich “Wir tun nichts dagegen, wir starten nur einen dilettantischen Versuch, es zu vertuschen” lauten.
Also kann es nur um die Installation einer Internetzensur gehen. Das haben die gepriesenen Beispiele aus Skandinavien und Dänemark erwiesen. Die Skandinavische Polizei hat 2007 versucht, die laute Filesharingseite Pirate Bay auf die Kinderpornoliste zu stellen. Auch hier in Deutschland wurde so etwas angesprochen. Dieter Gorny, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands Musikindustrie meldete sich bei der Ministerin zu Worte: Der Vorstoß der Familienministerin zum Verbot von Kinderpornografie im Internet ist ein richtiges Signal. Es geht um gesellschaftlich gewünschte Regulierung im Internet, dazu gehört auch der Schutz des geistigen Eigentums. Somit ist mehr als eindeutig, dass auch die Filesharer gemeint sind.
Es fehlt nur noch ein Gesetz, was das Umgehen der Sperre strafbar macht und die totale Internetzensur ist in Deutschland eingetreten. Somit könnten auch politische Inhalte auf die geheime Sperrliste gesetzt werden.

Hey, mein Name ist Michał Słupczyński.